Befristung des Führerscheins
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet.
Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre
werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht, d.h. der
Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung
verbunden sein, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Klasse | Beschreibung |
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AM | Kleinkrafträder Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
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A1 | Krafträder Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. |
A2 | Krafträder Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. |
A | Krafträder Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. |
B | Kraftfahrzeug Kraftwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht (zG)
B96
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BE | Kraftfahrzeug mit Anhänger Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg. |
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins beantragen
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, dürfen Sie damit bis zu
sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie
Ihren Führerschein umschreiben lassen. Den Antrag hierzu müssen Sie persönlich
(nach Anmeldung in der Fahrschule) bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
stellen.
Wichtig:
Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der in einem EU- oder EWR-Staat (Island,
Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde, gelten andere Vorgaben, die
ausführlich beim Thema „Umschreibung EU/EWR-Führerschein beantragen“
beschrieben sind.
Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Für die Prüfung der Klasse B und die Prüfung des Grundstoffes in den anderen Klassen (ausgenommen Mofa) stehen Übersetzungen in den folgenden Sprachen zur Verfügung:
(Quelle: Kreisverwaltungsreferat)